Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Ferienwohnungen
Beherbergungsvertrag Ferienhausvermietung
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen (Beherbergungsvertrag). Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hauses in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
Mit der Unterschrift auf der Buchungsbestätigung erkennt der Gast diese AGB an.
1. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande zwischen der Siebert GbR (Jutta und Dr. Jürgen Siebert), Berlinerstr.3, 17279 Lychen, nachfolgend auch Vermieter, und dem Gast. Der Abschluss des Reservierungsvertrages kommt zustande, sobald das Angebot des Gastes durch Jutta oder Dr. Jürgen Siebert angenommen wurde. Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich, fernmündlich oder elektronisch (E-Mail) geschehen.
Alle Ansprüche gegen die Siebert GbR und deren Gesellschafter -ausgenommen Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit- verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
2. Erfüllung des Vertrages An – und Abreise
Durch den Abschluss des Reservierungsvertrages sind beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag wird durch den Vermieter durch die Bereitstellung der Unterkunft und der Erbringung der vertraglichen Leistung erfüllt. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Vermieters zu zahlen.
Der Gast hat das Recht, so der Vermieter keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. Die gemieteten Räume sind durch Gast am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr freizumachen. Der Vermieter ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. Vertragliche Ansprüche werden dadurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Hat der Gast Zahlung geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 10.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert.
3. Preisgestaltung
Die vereinbarten Mietpreise (siehe Angebot) verstehen sich einschließlich Wasser, Heizung, Energie, Handtücher, Bettwäsche und Endreinigung sowie der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Ein Paddelboot, ein Ruderboot und zwei Fahrräder stehen kostenlos zur Verfügung. Der Mietpreis gilt für die im Angebot angegebene Personenzahl. Wird diese Zahl überschritten, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Die Stadt Lychen erhebt einen Kurbeitrag, den die Gäste beim Vermieter zu entrichten haben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. Der Vermieter kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Vermieters erhöht.
4. Zahlungen
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung werden -soweit nicht anders vereinbart- 30 % des Mietpreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Der verbleibende Mietpreis ist 14 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Anreise weniger als 14 Tage liegen – ist der Mietpreis in voller Höhe zu überweisen, soweit nicht anderes vereinbart. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.
5. Rücktritt und Schadenersatz des Gastes
Ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Vermieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Sofern zwischen dem Vermieter und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Vermieter ausübt.
Ist ein solches Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Vermieter einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leis